Befreiung

Rundfunkbeitrag Befreiung beantragen 2026 – Voraussetzungen, Antrag & Musterbrief

Wer Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung, Sozialhilfe oder vergleichbare Leistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dieser Ratgeber erklärt verständlich die Voraussetzungen, zeigt die Schritte zur Antragstellung und stellt einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.

Auf einen Blick

  • Beitrag aktuell: 18,36 €/Monat je Wohnung
  • Befreiung rückwirkend bis zu 3 Jahre möglich
  • Bearbeitungszeit: in der Regel 4–6 Wochen
  • Zuständig: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

In 4 Schritten erledigt

  1. 1

    Anspruch prüfen

    Prüfen Sie, ob Sie eine begünstigte Sozialleistung beziehen – z. B. Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung im Alter, BAföG mit Auswärtsunterbringung, Asylbewerberleistungen oder Leistungen nach dem SGB XIV.

  2. 2

    Aktuellen Nachweis besorgen

    Holen Sie den aktuellen Leistungsbescheid (nicht älter als 4 Wochen) ein. Der Bescheid muss Ihren Namen, die Leistungsart und den Bewilligungszeitraum klar erkennen lassen.

  3. 3

    Antragsformular ausfüllen

    Tragen Sie auf dem amtlichen Formular «Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung» Ihre Beitragsnummer, Ihre vollständige Adresse und den Befreiungsgrund ein. Vergessen Sie nicht die Unterschrift.

  4. 4

    Antrag postalisch einreichen

    Senden Sie den Antrag mit dem beigefügten Nachweis an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Heben Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf.

Checkliste der Unterlagen

  • Beitragsnummer (steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice)
  • Aktueller Leistungsbescheid (Kopie, nicht älter als 4 Wochen)
  • Vollständige Meldeadresse
  • Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Frankierter Umschlag für den Versand
Checkliste herunterladen

Häufige Fragen

Offizielle Quellen

Verwandte Themen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.