Rundfunkbeitrag Ratenzahlung beantragen – Anleitung & Musterantrag 2026
Können Sie offene Beiträge nicht in einer Summe begleichen, ist eine Ratenzahlung des Rundfunkbeitrags oft möglich. Diese Anleitung zeigt, wie Sie eine Ratenvereinbarung schriftlich beantragen und welche Angaben Sie machen sollten.
Auf einen Blick
- Antrag formlos und schriftlich
- Üblich: Raten über 3 bis 12 Monate
- Entscheidung: im Ermessen des Beitragsservice
- Wichtig: bestehende Mahnungen ausdrücklich erwähnen
In 4 Schritten erledigt
- 1
Offenen Gesamtbetrag ermitteln
Schauen Sie auf der letzten Mahnung oder dem aktuellen Beitragsbescheid nach. Notieren Sie auch eventuelle Säumniszuschläge oder Mahngebühren.
- 2
Realistische Ratenhöhe planen
Teilen Sie den offenen Betrag durch eine Monatszahl, die Sie sicher leisten können (z. B. 3, 6 oder 12 Monate). Faustregel: lieber eine etwas niedrigere Rate sicher zahlen als eine hohe Rate platzen lassen.
- 3
Antragsschreiben aufsetzen
Verwenden Sie unseren Musterantrag. Begründen Sie kurz die finanzielle Situation, nennen Sie Wunschhöhe der Rate und Beginn der Zahlung.
- 4
Antrag absenden und Frist setzen
Schicken Sie den Antrag an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Vereinbarung.
Checkliste der Unterlagen
- Beitragsnummer
- Aktueller Gesamtbetrag inklusive Säumniszuschläge
- Vorschlag für Ratenhöhe und Anzahl der Raten
- Kurzbegründung der wirtschaftlichen Situation
- Schriftlicher, unterschriebener Antrag
Beispielrechnung
Bei einem offenen Betrag von 220,32 € (12 Monatsbeiträge) ergeben sich beispielhaft folgende Raten:
- 3 Raten: rund 73,44 € pro Monat
- 6 Raten: rund 36,72 € pro Monat
- 12 Raten: rund 18,36 € pro Monat (entspricht dem laufenden Beitrag)
Hinweis: Die laufenden Beiträge müssen während der Ratenzahlung in der Regel parallel weiter beglichen werden.
Häufige Fragen
Offizielle Quellen
- rundfunkbeitrag.de – ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.