Rundfunkbeitrag anmelden – Anleitung für neue Wohnungen 2026
Jede Wohnung in Deutschland ist beitragspflichtig. Wer eine neue Wohnung bezieht und nicht bereits über einen Mitbewohner gemeldet ist, muss sich beim Beitragsservice anmelden. Diese Anleitung erklärt die Anmeldung beim Rundfunkbeitrag Schritt für Schritt.
Auf einen Blick
- Frist: innerhalb eines Monats nach Einzug
- Beitrag: 18,36 €/Monat je Wohnung (gilt einmal, auch bei mehreren Personen)
- Nur eine Anmeldung pro Wohnung nötig
- Anmeldung schriftlich oder per amtlichem Formular
In 4 Schritten erledigt
- 1
Prüfen, ob bereits jemand zahlt
Klären Sie mit Mitbewohnern, ob für die Wohnung bereits ein Beitragskonto besteht. Wenn ja, erfolgt keine zusätzliche Anmeldung – Sie können sich auf das bestehende Konto «mitanmelden».
- 2
Angaben zusammenstellen
Notieren Sie: vollständiger Name, Geburtsdatum, neue Anschrift, Einzugsdatum, ggf. vorherige Beitragsnummer und – falls vorhanden – Beitragsnummer eines Mitbewohners.
- 3
Anmeldung verfassen
Verwenden Sie das amtliche Anmeldeformular oder ein formloses Schreiben mit allen oben genannten Angaben. Geben Sie auch Ihre gewünschte Zahlweise an (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich).
- 4
Anmeldung absenden
Senden Sie die Anmeldung an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Sie erhalten anschließend Ihre Beitragsnummer und den ersten Beitragsbescheid.
Checkliste der Unterlagen
- Vollständiger Name und Geburtsdatum
- Neue Meldeadresse mit Einzugsdatum
- Eventuelle frühere Beitragsnummer
- Beitragsnummer eines bereits zahlenden Mitbewohners (falls vorhanden)
- Gewünschte Zahlweise und – bei SEPA – IBAN
Häufige Fragen
Offizielle Quellen
- rundfunkbeitrag.de – ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.