Rundfunkbeitrag Adresse ändern & Ummelden – Anleitung 2026
Nach einem Umzug müssen Sie Ihre neue Adresse innerhalb eines Monats beim Beitragsservice melden. Diese Anleitung erklärt, wie Sie Ihre Adresse beim Rundfunkbeitrag ändern, was bei der Ummeldung zu beachten ist und welche Angaben benötigt werden.
Auf einen Blick
- Frist: einen Monat nach Umzug
- Wichtig bei: Umzug, Zusammenzug, Auszug aus WG
- Form: schriftlich, mit Beitragsnummer
- Kosten: keine
In 4 Schritten erledigt
- 1
Beitragsnummer heraussuchen
Die Beitragsnummer finden Sie auf jedem Schreiben des Beitragsservice oder auf Ihrem Kontoauszug bei der Abbuchung (Verwendungszweck).
- 2
Alte und neue Adresse notieren
Halten Sie die bisherige Anschrift, die neue Anschrift sowie das genaue Einzugsdatum bereit. Bei einem Zusammenzug zusätzlich die Beitragsnummer des bereits zahlenden Mitbewohners.
- 3
Mitteilung an den Beitragsservice verfassen
Schreiben Sie ein formloses Mitteilungsschreiben oder verwenden Sie unseren Musterbrief. Geben Sie an, ob es sich um eine einfache Adressänderung oder einen Zusammenzug handelt.
- 4
Mitteilung versenden
Senden Sie das Schreiben per Post an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln. Eine Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Checkliste der Unterlagen
- Beitragsnummer
- Alte und neue vollständige Adresse
- Einzugsdatum
- Bei Zusammenzug: Beitragsnummer des bereits zahlenden Mitbewohners
- Eventuelle Änderung der Bankverbindung (siehe eigene Anleitung)
Häufige Fragen
Offizielle Quellen
- rundfunkbeitrag.de – ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.