Ermäßigung beantragen – Schritt für Schritt
Die Ermäßigung reduziert den Beitrag auf ein Drittel. Wir erklären den Ablauf in klaren, neutralen Schritten.
Wer aufgrund einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „RF" Anspruch auf eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags hat, zahlt statt 18,36 Euro nur 6,12 Euro pro Monat. Auch hier ist ein formgebundener Antrag erforderlich. Im Folgenden finden Sie eine sachliche Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Schritt 1: Anspruch prüfen
Voraussetzung für die Ermäßigung ist das Merkzeichen „RF" im Schwerbehindertenausweis. Es wird vom zuständigen Versorgungsamt vergeben und betrifft insbesondere:
- Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung
- Hörgeschädigte, die sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen können
- Behinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 80, die wegen ihrer Behinderung an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können
Schritt 2: Antragsformular besorgen
Das offizielle Formular finden Sie unter rundfunkbeitrag.de im Bereich „Bürgerinnen und Bürger" → „Befreiung und Ermäßigung". Sie können den Antrag dort online ausfüllen oder als PDF herunterladen.
Schritt 3: Antrag ausfüllen
Im Formular werden u. a. folgende Angaben benötigt:
- Name, Anschrift und Geburtsdatum
- Beitragsnummer (sofern bereits vorhanden)
- Art der Ermäßigung („Ermäßigung wegen Behinderung – Merkzeichen RF")
- Beginn des gewünschten Ermäßigungszeitraums
Schritt 4: Nachweise beifügen
Erforderlich ist eine Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises, aus der das Merkzeichen „RF" und die Gültigkeitsdauer hervorgehen. Bei einem unbefristeten Ausweis genügt eine einfache Kopie. Andere Nachweise (z. B. Feststellungsbescheid des Versorgungsamts) werden nur in Ausnahmefällen verlangt.
Schritt 5: Antrag einreichen
Sie können den Antrag wahlweise:
- online über das Portal des Beitragsservices,
- postalisch an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln,
- oder per Fax übermitteln.
Schritt 6: Bestätigung abwarten
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis sechs Wochen. Sie erhalten anschließend einen schriftlichen Bescheid, in dem Beginn und Ende der Ermäßigung sowie der neue monatliche Beitrag genannt sind.
Schritt 7: Verlängerung rechtzeitig beantragen
Ist Ihr Schwerbehindertenausweis befristet, läuft auch die Ermäßigung zum Ende der Gültigkeit aus. Stellen Sie daher einen Verlängerungsantrag mit aktuellem Nachweis, sobald der Ausweis verlängert wurde.
Häufige Stolperfallen
- Fehlende oder nicht lesbare Kopie des Ausweises
- Antrag ohne Beitragsnummer (führt zu Rückfragen)
- Verwechslung von „Befreiung" und „Ermäßigung" – die Voraussetzungen sind unterschiedlich
- Verspätete Verlängerung – die Ermäßigung kann sonst unterbrochen werden
Verbindliche Auskünfte
Für eine rechtsverbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte direkt an den Beitragsservice oder Ihre Landesrundfunkanstalt. Dieser Beitrag stellt lediglich allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine offizielle Beratung. Weitere Hintergründe finden Sie in unserem Artikel Befreiung vom Rundfunkbeitrag – Wer hat Anspruch?.