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Was passiert bei Nichtzahlung?

Mahnungen, Festsetzungsbescheide, Vollstreckung: Wir erklären den Ablauf, ohne zu dramatisieren – auf Basis geltenden Rechts.

Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich verpflichtend. Bleibt eine Zahlung aus, hat der Beitragsservice mehrere abgestufte Möglichkeiten, offene Forderungen einzuziehen. Dieser Beitrag stellt den typischen Ablauf sachlich und auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags dar.

1. Zahlungserinnerung

Wird eine fällige Rate nicht beglichen, erhält die beitragspflichtige Person zunächst eine schriftliche Zahlungserinnerung. In dieser wird auf den Rückstand hingewiesen und eine Frist zur Begleichung gesetzt. In dieser Phase fallen üblicherweise noch keine zusätzlichen Kosten an.

2. Festsetzungsbescheid

Erfolgt nach der Erinnerung weiterhin keine Zahlung, ergeht ein Festsetzungsbescheid. Dieser Bescheid ist ein Verwaltungsakt und enthält in der Regel:

  • die rückständigen Beiträge,
  • einen Säumniszuschlag in Höhe von 8,00 Euro (mindestens),
  • eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats schriftlich bei der jeweiligen Landesrundfunkanstalt einzulegen.

3. Mahnung und Mahngebühren

Wird auch der Festsetzungsbescheid nicht beachtet, folgen weitere Mahnungen. Diese können zusätzliche Mahnkosten verursachen. Eine außergerichtliche Klärung – etwa durch Mitteilung von Befreiungsgründen oder Stundungsbitten – ist in dieser Phase grundsätzlich noch möglich.

4. Vollstreckung

Bleibt die Forderung weiterhin offen, wird sie an die zuständige Vollstreckungsbehörde (in der Regel die kommunale Vollstreckungsstelle oder das Hauptzollamt) übergeben. Die Behörde kann sodann z. B.:

  • eine Kontopfändung veranlassen,
  • eine Lohnpfändung einleiten,
  • oder bewegliche Sachen pfänden.

Diese Maßnahmen verursachen zusätzliche Kosten, die dem Schuldner auferlegt werden.

5. Erzwingungshaft

In sehr seltenen Ausnahmefällen kann eine sogenannte Erzwingungshaft angeordnet werden, wenn die Abgabe einer Vermögensauskunft hartnäckig verweigert wird. Dies betrifft jedoch nicht den Rundfunkbeitrag als solchen, sondern die mangelnde Mitwirkung im Vollstreckungsverfahren. Es handelt sich nicht um eine Haftstrafe für die Nichtzahlung selbst.

Was Sie tun können

  • Schreiben nicht ignorieren: Reagieren Sie zeitnah auf jede Zahlungsaufforderung.
  • Befreiung prüfen: Sind Sie ggf. anspruchsberechtigt? Eine rückwirkende Befreiung von bis zu drei Jahren ist unter Umständen möglich.
  • Ratenzahlung oder Stundung: Der Beitragsservice kann in begründeten Fällen einer Ratenzahlung zustimmen.
  • Widerspruch: Wenn Sie der Festsetzung inhaltlich widersprechen, nutzen Sie das im Bescheid genannte Verfahren fristgerecht.

Verjährung

Beitragsforderungen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren (§ 7 Abs. 4 RBStV i. V. m. § 195 BGB). Die Verjährung beginnt jedoch erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis davon erlangt hat. Eine Verjährung tritt zudem nicht ein, wenn die Forderung bereits durch Festsetzungsbescheid tituliert wurde.

Rechtsberatung

Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Forderungen ist eine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. eine Verbraucherzentrale ratsam. Ergänzend lesen Sie unseren Beitrag Häufige Fehler beim Rundfunkbeitrag.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio oder bei Ihrer zuständigen Landesrundfunkanstalt.

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