Offizielle Anlaufstellen und hilfreiche Links
Eine Übersicht über offizielle Quellen, an die Sie sich für rechtsverbindliche Auskünfte wenden können.
Verlässliche Informationen zum Rundfunkbeitrag stammen ausschließlich von den zuständigen Stellen. Diese Übersicht hilft Ihnen, die richtigen Anlaufstellen zu finden, statt sich auf inoffizielle Quellen zu verlassen.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist die zentrale Stelle für den Einzug des Beitrags, für An-, Ab- und Ummeldungen sowie für Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung.
- Adresse: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln
- Website: rundfunkbeitrag.de
- Online-Services: An- und Abmeldung, Adressänderung, Antrag auf Befreiung/Ermäßigung, Kontoauszug
Landesrundfunkanstalten
Für rechtsverbindliche Bescheide ist Ihre jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt verantwortlich. Sie ergeben sich aus Ihrem Wohnsitz – etwa der WDR in Nordrhein-Westfalen, der BR in Bayern oder der NDR in Norddeutschland. Eine Übersicht aller ARD-Anstalten findet sich auf ard.de.
ZDF und Deutschlandradio
- zdf.de – Programm- und Unternehmensinformationen
- deutschlandradio.de – Trägergesellschaft von DLF, DLF Kultur und DLF Nova
Rundfunkkommission der Länder
Die Rundfunkkommission der Länder unter Federführung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz bereitet medienpolitische Entscheidungen vor und ist Ansprechpartner für Fragen zum Rundfunkstaatsvertrag.
KEF – Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs
Die KEF prüft den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und gibt Empfehlungen zur Beitragshöhe. Berichte sind unter kef-online.de abrufbar.
Landesmedienanstalten
Die Landesmedienanstalten beaufsichtigen den privaten Rundfunk und erhalten einen kleinen Anteil aus dem Rundfunkbeitrag. Übersicht: die-medienanstalten.de.
Verbraucherzentralen
Bei individuellen Streitfragen können auch die Verbraucherzentralen beraten – etwa bei Fragen zu Mahnverfahren oder Widersprüchen. Eine Übersicht finden Sie unter verbraucherzentrale.de.
Versorgungsämter
Für die Vergabe des Merkzeichens „RF" im Schwerbehindertenausweis sind die Versorgungsämter der Länder zuständig. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Internetseiten Ihrer jeweiligen Landesverwaltung.
Bundesverfassungsgericht
Wichtige Grundsatzentscheidungen zum Rundfunkbeitrag sind unter bundesverfassungsgericht.de öffentlich zugänglich.
Empfehlung
Wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrer Beitragsnummer, einem Bescheid oder einem laufenden Antrag haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Beitragsservice oder Ihre Landesrundfunkanstalt. Für ergänzende Hintergrundinformationen empfehlen wir unseren Beitrag Was ist der Rundfunkbeitrag eigentlich?.